Arbeitsvertrag für Anfänger

Wer sich mit dem Arbeitsvertrag beschäftigt, findet im Internet eine Fülle an Informationen. Gerade für Berufsanfänger lohnt es sich, sich mit den wichtigsten Fragen zu beschäftigen. Denn nicht alles, was ein Arbeitgeber macht, ist auch korrekt. Angefangen von A wie Arbeitsort bis zu Z wie Zuschläge.

Das Gute vorweg: In Deutschland sind viele arbeitsrechtliche Fragen geregelt und viele der Gesetze schützen die Arbeitnehmer. Doch es lohnt sich immer, sich mit wichtigen Fragen zu beschäftigen. Grundsätzlich kann sich dein Chef in deinem Arbeitsvertrag mit dir auf alles einigen. So lange ihr beide damit einverstanden seid, gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Ihr könnt einen Arbeitsvertrag sogar mündlich miteinander vereinbaren. Davon würde ich aber immer abraten, denn so hast du immer das Problem des Nachweises eurer getroffenen Absprachen.

Wichtig: Es gilt immer, die gesetzlichen, tariflichen oder im Betrieb selbst vereinbarten Mindeststandards zu beachten – darunter geht es nicht. In Tarifverträgen werden nicht nur wichtige Fragen zum Gehalt vereinbart, sondern auch zu Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Kündigungsbedingungen.

Arbeitsrecht ist nicht verhandelbar

Dazu zählen Schutzrechte wie:

  • Arbeitsvertragsrecht im BGB (nähere Informationen hier)
  • Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz
  • Kündigungsschutzrecht im Kündigungsschutzgesetz
  • Mutterschutzrecht im Mutterschutzgesetz
  • Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX
  • Recht der betrieblichen Altersversorgung im Betriebsrentengesetz

Wenn du feststellst, dass deine Rechte als Arbeitnehmer, sei es als Angestellter, Werkstudent und auch als Praktikant, nicht wahrgenommen werden, kannst du dich also dagegen wehren. So hast du als Student durchaus Recht auf Urlaub, den du dann entweder nehmen oder dir auszahlen lassen kannst.

Dein Arbeitsvertrag sollte zunächst einmal den Arbeitsort, den Beruf und das Aufgabengebiet beschreiben. Je genauer, desto besser, denn dann kann dich das Unternehmen nicht auf einmal von Flensburg nach München schicken und dich statt als Konstrukteur als Lagerist einsetzen. Normalerweise startest du einen neuen Job mit einer Probezeit, die von beiden Parteien zu jeder Zeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar ist. Länger als sechs Monate sollte diese nicht dauern. Zahlreiche Jobeinsteiger finden nur einen Job mit einer Befristung, länger als zwei Jahre darf diese aber in der Regel nicht dauern. Daneben müssen Kündigungsfristen, Arbeitsdauer und -zeiten, das Gehalt und seine Bestandteile, Urlaubstage etc. erfasst sein.

Sehr gute Informationen zum Arbeitsvertrag findest du im „Ratgeber Arbeitsvertrag“ der IG Metall, den du kostenlos im Internet herunterladen kannst.

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