Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz, kurz MuSchG, schreibt vor, welche besonderen Rechte und Pflichte Arbeitgeber gegenüber schwangeren Arbeitnehmern haben. Ein Absatz dieses Gesetzes, der 1. Absatz in Paragraf 17, regelt, wann und ob eine werdende Mutter gekündigt werden darf. Die kurze Antwort lautet: Weiß der Arbeitgeber von der Schwangerschaft, darf er die Mitarbeiterin nicht kündigen. Weiß er nichts von der Schwangerschaft, gilt kein Kündigungsverbot.

Weitere Details zum Thema verrät der folgende Beitrag. Betroffene können auch hier noch zum Thema weiterlesen.

Während der Schwangerschaft gilt ein besonderer Kündigungsschutz

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, gelten (unter anderem) besondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Das heißt: Eine Schwangere darf während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Erleidet die Mitarbeiterin eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche, verlängert sich der Kündigungsschutz auf vier Monate nach der Fehlgeburt. Auch gilt der Kündigungsschutz vier Monate nach der Entbindung.

Die Grundvoraussetzung, um den Kündigungsschutz zu erhalten, ist, dass der Arbeitgeber weiß, dass seine Mitarbeiterin schwanger ist. Nur wenn sie ihrerseits ihrer Mitteilungspflicht nachkommt, kann der Arbeitgeber seinerseits seinen Pflichten nachkommen und weiß auch, dass er seine schwangere Mitarbeiterin nicht kündigen darf. Wird die Kündigung ausgesprochen und die Mitarbeiterin erfährt anschließend (binnen einer Frist von zwei Wochen), dass sie schwanger ist, kann sie dies nachträglich melden.

Ein Sonderfall: Da im Bewerbungsgespräch die Frage nach einer möglichen Schwangerschaft per se nicht erlaubt ist, ist es durchaus möglich, eine Schwangerschaft im Gespräch zu verschweigen. Kommt es zu einem Vertrag, gilt für die neu eingestellte Mitarbeiterin derselbe Kündigungsschutz wie für andere Schwangere auch. Eine Ausnahme in diesem Szenario wäre die Bewerbung auf eine Stelle, die explizit als Schwangerenvertretung ausgeschrieben ist. Damit impliziert der Arbeitgeber bereits, dass die Besetzung durch eine Schwangere nicht sinnvoll ist.

Während der Schwangerschaft darf nur in diesen Fällen gekündigt werden

Stellt der Arbeitgeber seiner schwangeren Mitarbeiterin die Kündigung zu, so hat diese zwei Wochen Zeit, um ihn von der Schwangerschaft zu unterrichten. Verpasst die Schwangere diese Frist, ist die Kündigung auch möglich, wenn sie ein Kind erwartet. Darüber hinaus ist die Kündigung einer Schwangeren auch in diesen Fällen möglich: Eine Schwangere zu kündigen, ist aus betriebs- oder verhaltensbedingten Gründen möglich. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen der Grund sowie die Kündigung in schriftlicher Form vorliegen.

Ein Sonderfall: Das Arbeitsverhältnis wird auch beendet, wenn beispielsweise ein befristeter Vertrag ganz regulär während der Schwangerschaft ausläuft. Ein Zeitarbeitsvertrag ist arbeitsrechtlich betrachtet keine Kündigung. Ebenfalls möglich wäre der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, der vom Kündigungsschutz nicht beeinflusst wird.

Was bedeutet eine Schwangerschaft für die Karriere?

Für viele Schwangere ist die Sorge um ihre berufliche Karriere groß. Anstatt die Schwangerschaft und die Vorfreude auf diese neue Rolle zu genießen, machen sie sich Sorgen darüber, wie sich Familie und Beruf künftig vereinen lässt. Zu Unrecht passiert dies sicherlich nicht, allerdings gibt es einige Szenarien, die Frauen kennen sollten, wenn sie sich auf das Abenteuer Muttersein einlassen. Vielleicht vertreiben die folgenden Inspirationen ja die Sorgenfalten auf dem Gesicht der Schwangeren:

  • Finanzielles klären: In aller Regel entscheiden Paare gemeinsam eine Familie zu gründen. Zu dieser Entscheidung gehört auch das Ausmalen eines sinnvollen Zukunftsszenarios – inklusive finanzieller Aspekte. 14 Monate Elterngeld bekommt ein Paar, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Doppelt so lange können Paare ElterngeldPlus beziehen, wenn sie zeitgleich in Teilzeit arbeiten. An dieser Stelle gilt es akribisch genau zu kalkulieren, welches Modell finanziell sinnvoller ist.
  • Arbeitsmodelle ausloten: Auch wenn es vor allem in kleineren und mittelständischen Betrieben ein großer Aufwand ist, so ist es doch möglich und sinnvoll, Arbeitgeber von den Vorzügen einer Home-Office-Regelung zu überzeugen. Fußt diese Regelung auf einer soliden Vertrauensbasis, kann diese Vereinbarung eine Win-Win-Situation für beide Positionen bedeuten. Die frischgebackenen Eltern können flexibel von Zuhause aus arbeiten. Der Arbeitgeber verliert seinerseits keine gut eingearbeitete Arbeitskraft.
  • Aufbruchstimmung nutzen: Nicht selten signalisiert die Schwangerschaft einer Frau aber auch eine Art Aufbruch – in Richtung einer neuen, beruflichen Orientierung. Wer sich nicht mehr vorstellen kann, einem Arbeitgeber verpflichtet zu sein oder ggf. nach der Elternzeit bis zur Rente ein- und denselben Job auszuüben, nutzt nicht selten die Chance, die die Elternzeit-Pause bietet, zur Umorientierung. Und das heißt: Nicht nur die Tatsache, dass die Frau Mutter wird, stellt alles auf den Kopf, sondern auch die Tatsache, dass sie sich künftig als Mompreneur versteht – als selbstständige Mutter. Möglich ist das entweder im bisher ausgeübten Dienstleistungsbereich oder indem ein ohnehin heiß geliebtes Hobby zum Beruf gemacht wird.

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