Seit 1. Januar 2019 ist das sogenannte Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist eine Förderung der Arbeitnehmer, um für die Herausforderungen am Arbeitsmarkt besser gewappnet zu sein. Die Bundesagentur für Arbeit fördert weiterbildungsfreudige Menschen und steht mehr Mittel zur Verfügung für entsprechende Weiterbildungsangebote.
Durch den Arbeitsmarktwandel sind potenzielle Arbeitnehmer immer stärker aufgefordert, sich für eine berufliche Weiterbildung zu interessieren. Da sich gleichzeitig auch ständig neue Berufsbilder entwickeln, liegt es daher im eigenen Interesse, sich regelmäßig fortzubilden und seine Qualifikationen up to date zu halten.
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit gilt allerdings nicht ausschließlich für Personen, die arbeitssuchend gemeldet sind, sondern unterstützt auch berufstätige Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten. Der digitale Arbeitsmarkt zwingt jeden, auf diesen Wandel zu reagieren und sich auch beruflich anzupassen, am Ball zu bleiben.
Bundesagentur für Arbeit – Aufgabenfeld ändert sich
Das Qualifizierungschancengesetz bedeutet auch für die Bundesagentur für Arbeit eine deutliche Veränderung. Es geht nun verstärkt darum, Unternehmen und Arbeitnehmer zu beraten, welche Weiterbildungen möglich sind. Auch die finanzielle Förderung durch die Übernahme von Lohnkostenzuschüssen für Mitarbeiter, die für die Dauer der Weiterbildung eine Freistellung bei vollen Bezügen erhalten, zählt dazu.
Es gelten strenge Regelungen, für die bezahlten Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Beispielsweise muss sich die gewünschte Weiterbildung um Schwerpunkte konzentrieren, die im aktuellen Arbeitsplatz nicht von Bedeutung sind. Die Berufsausbildung muss vier Jahre zurückliegen, da kürzlich ausgebildete Arbeitnehmer theoretisch ohnehin auf einem aktuellen Stand wären.
Zwischen zwei Weiterbildungen muss ein Mindestzeitraum von vier Jahren vorliegen, um einen etwaigen Missbrauch von einer Weiterbildung zu unterbinden. Auch die Bildungsträger sind gefragt. Extern durchgeführte Qualifizierungen sind eine weitere Voraussetzung im Zusammenhang mit dem Qualifizierungschancengesetz. Diese Qualifizierung kann durchaus auch vom Unternehmen selbst angeboten werden. Auch hier gilt, ein externer Dienstleister führt die Maßnahme durch.
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?
Die Arbeitgeber gewinnen durch qualifizierte Mitarbeiter, die somit wertvolles Kapital des Unternehmens darstellen. Die Arbeitnehmer freuen sich über eine Weiterbildung, die ihnen einen sicheren und interessanten Arbeitsplatz gewährleistet. Grundsätzlich stabilisiert das neue Qualifizierungschancengesetz auch die Gesellschaft, die letztendlich von zufriedenen Menschen profitiert.
Durch die Veränderung der Anforderungen an die Arbeitnehmer durch die automatisierten Abläufe und den Vormarsch digitaler Medien ist eine Weiterbildung, die regelmäßig erfolgt, und einen sicheren Arbeitsplatz ermöglicht, unerlässlich. Inzwischen gibt es ja ein breites Angebot an Fortbildungen, Blended Learning oder dem digitalen E-Learning. Allein diese Möglichkeiten des lebenslangen Lernens zeigen deutlich, dass sich kaum jemand einer beruflichen Fortbildung entziehen kann. Warum also nicht das Angebot nutzen, das sich durch die Einführung des Qualifizierungschancengesetzes ergeben hat?
Digitaler Wandel sorgt für eine Veränderung der Aufgaben
Der digitale Wandel in der Arbeitswelt macht kaum vor einer Branche halt, denn Büroangestellte müssen bereits heute mit künstlicher Intelligenz umgehen, während sich Konstrukteure mit dem Umgang von 3D-Druckern vertraut machen. Selbst ein Dachdecker steuert künftig vielleicht eine Drohne, um das Dach und etwaige Probleme vorab genauer betrachten zu können. Die Technik ist beherrschbar, denn mit einer guten Weiterbildung kann man sich diesen neuen Herausforderungen stellen und letztendlich feststellen, dass man seine eigenen Kompetenzen erfolgreich erweitert.