Ob in Vollzeit oder parallel zum Berufsalltag – jedes Jahr nutzen zahlreiche Deutsche die Chance, sich weiterzubilden. Dies kostet nicht nur Zeit sondern auch Geld. In vielen Fällen sind Weiterbildungen jedoch förderfähig. Ob vom Bund, von den einzelnen Ländern oder vom Arbeitgeber – wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, bei der Karriere finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Warum sich weiterbilden lohnt
Ob mehr Kompetenz im Beruf, ein höheres Selbstbewusstsein, mehr Zufriedenheit im Job oder finanzielle Vorteile – der Nutzen von Weiterbildung ist relativ gut belegt. Dabei können die Gründe für eine Weiterbildung vollkommen unterschiedlich aussehen: Der eine möchte die Karriereleiter nach oben klettern, der andere möchte sich beruflich neu orientieren oder sein in der Ausbildung erworbenes Fachwissen auffrischen.
Kurzfristig und langfristig ergeben sich für Bildungshungrige zahlreiche Vorteile. So steigen mit höheren Qualifikationen nachweislich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auf ein höheres Einkommen. So kann man zum Beispiel Karriere in der Pflegebranche machen. Ein weiterer Vorteil: Bildungsmaßnahmen können sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirken, erhöhen sie doch Wissen und Fähigkeiten für die ausgeübte Tätigkeit. Deswegen fördern nicht nur Bund und Länder sondern auch viele Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter. Wie das konkret aussehen kann, zeigen wir hier.
Diese Förderprogramme gibt es vom Bund
Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige – vieles ist möglich. Um eine teilweise oder komplette Erstattung der Weiterbildungskosten zu erhalten, muss man aber selbst aktiv werden. Erfüllt man die jeweiligen Fördervoraussetzungen, kann man sich beispielsweise für ein Stipendienprogramm bewerben oder einen Zuschuss zu den Kurskosten beantragen. Dies geht zwar mit einem gewissen bürokratischen Aufwand einher, doch die Mühe lohnt sich.
- Aufstiegs-BAföG: Eine Aufstiegsfortbildung zum Meister, Betriebswirt oder Techniker setzt große berufliche Ambitionen voraus. Dieser Eifer wird belohnt – mit dem Aufstiegs-BAföG, ehemals Meister-BAföG. Begünstigte können sich dank dieser Förderung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Empfänger von Arbeitslosengeld II die Chance, das Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Und auch Studenten mit Bachelor-Abschluss, Abiturienten und Studienabbrecher gehören zum Kreis der Förderberechtigten. Sie können einen Mix aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschüssen erhalten, welche nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wichtig: Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterprüfung sowie eines Berufsabschlusses liegen. Nachgewiesen werden muss eine abgeschlossene Erstausbildung. Entsprechende Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden erfassen und können berufsbegleitend in Teilzeit oder in Vollzeit absolviert werden.
Zielgruppe: Arbeitnehmer*innen bzw. Antragsteller*innen mit einer Erstausbildung; Studienabbrecher, Abiturienten und Studenten mit Bachelor-Abschluss können ebenfalls gefördert werden - Aufstiegsstipendium: Fachkräfte, die ein Studium aufnehmen möchten, können ein Aufstiegsstipendium erhalten. In jedem Fall müssen eine Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorliegen. Außerdem muss eine besondere Leistung nachgewiesen werden, etwa eine gute Abschlussnote der Ausbildung. Für ein Vollzeitstudium gibt es 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld, bei einem berufsbegleitenden Studiengang sind es jährlich 2.400 Euro. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Wichtig: Die Dauer der Förderung richtet sich nach der vorgesehenen Regelstudienzeit.
Zielgruppe: engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren möchten - Bildungsgutschein: Mit dem Bildungsgutschein sollen Arbeitslose, Beschäftigte und Berufsrückkehrer gefördert werden. Hält die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, kann man einen Gutschein erhalten. Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die entweder die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt erhöhen, eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen.
Bei Bewilligung erhalten Antragsteller einen Gutschein, auf dem Bildungsziel, Inhalte der Qualifizierung sowie eine Gültigkeitsdauer angegeben sind. Der ausgesuchte Lehrgang muss mit den Angaben übereinstimmen, ansonsten ist keine Kostenübernahme möglich.
Wichtig: Nicht nur die Weiterbildung selbst kann gefördert werden. Auch die Kosten für die Fahrt zum Kursort, die Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern werden übernommen.
Zielgruppe: Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Berufsrückkehrer - Prämiengutschein: Als Teil des Programms Bildungsprämie kann der Prämiengutschein für außerbetriebliche Schulungen eingesetzt werden. Abgedeckt werden die Hälfte der Kurskosten, jedoch maximal 500 Euro.
Wichtig: Der Prämiengutschein kann nur ein Mal pro Jahr beantragt werden.
Zielgruppe: Arbeitnehmer und Selbständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 (bei gemeinsam Veranlagten bis 40.000 Euro) sowie Arbeitnehmer in Mutterschutz, in Eltern- oder Pflegezeit - Qualifizierungschancengesetz/WeGebAU: Im Zeitalter der Digitalisierung stehen in vielen Branchen, Betrieben und Berufen Veränderungen an. Um den neuen Herausforderungen mit dem nötigen Know-how begegnen zu können, wurde das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen.
Als Erweiterung bzw. Ergänzung zur bisherigen WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) können nun alle Arbeitnehmer von dieser Weiterbildungsförderung profitieren. Das Alter und andere Faktoren spielen dabei keine Rolle.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab, in welchem man beschäftigt ist. Die größte Förderung gibt es für kleine Betriebe bis 10 Mitarbeiter. Im Gegensatz zu den meisten anderen Fördermitteln wird diese Förderung vom Arbeitgeber beantragt. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser kann direkt beim Bildungsträger eingelöst werden. Außerdem ist eine Erstattung des Lohnausfalls möglich.
Zielgruppe: Arbeitnehmer, die vom digitalen Wandel betroffen sind - Weitere Fördermittel des Bundes sind Spargutschein und Weiterbildungsstipendium.
Förderprogramme einzelner Bundesländer
Je nach Bundesland kommen weitere Förderprogramme infrage. In Brandenburg gibt es den Bildungsscheck für berufliche Weiterbildungen; in Bremen können an- und ungelernte Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro einen Weiterbildungsscheck bekommen; in Hamburg gibt es für Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie für Selbständige der Kreativwirtschaft und des Hamburger Handwerks den Weiterbildungsbonus 2020.
Auch nachfolgende Weiterbildungsförderungen sind möglich:
- Hessen: Qualifizierungsscheck (Ansprechpartner: Verein Weiterbildung Hessen)
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck (Ansprechpartner: Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen)
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck (Ansprechpartner: Landes¬amt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz)
- Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell (Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank – Förderbank)
- Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt (Ansprechpartner: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus (Ansprechpartner: Investitionsbank Schleswig-Holstein)
- Thüringen: Weiterbildungsscheck (Ansprechpartner: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen)
Wenn die Weiterbildung vom Chef gefördert wird
Von der beruflichen Weiterbildung eines Mitarbeiters profitiert meistens auch der Arbeitgeber. Viele Chefs unterstützen ihre Angestellten deswegen bei ihrem Vorhaben. Das kann zum Beispiel ein Zuschuss zu den Kurskosten sein, aber auch reduzierte Arbeitszeiten oder eine Freistellung (Bildungsurlaub) sind möglich.
Achtung: Bei einer Weiterbildungsförderung erwarten Arbeitgeber oftmals, dass sich der Mitarbeiter vertraglich über eine gewisse Zeit an das Unternehmen bindet. Kündigt er vorab, muss er die Kosten für den Kurs zurückzahlen.