Krank im Homeoffice: Das solltest du wissen

Arbeitsunfähig zu sein bedeutet nicht zwangsläufig, dass du auch ans Bett gefesselt bist. Es gibt viele verschiedene Krankheiten, die dazu führen können, dass du zwar arbeitsunfähig bist, aber trotzdem spazieren gehen oder Einkäufe erledigen kannst.

Auch kann ein krankgeschriebener Beschäftigter in der Lage sein, bestimmte Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, während ein anderer möglicherweise mehr Ruhe und Erholung braucht. Und manchmal arbeiten Beschäftigte trotz Erkrankung, weil sie das schlechte Gewissen gegenüber ihren Kolleg:innen plagt, die ansonsten für sie „mitarbeiten“ müssten. Und wieder andere haben Angst, dass Vorgesetzte oder Kollegen ihnen die Arbeitsunfähigkeit nicht glauben. Eine Arbeitsunfähigkeit ist also eine sehr individuelle Angelegenheit.

Wer krank ist muss weder im Homeoffice noch im Büro arbeiten

Dabei muss ein Beschäftigter, der krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, nicht arbeiten – weder im Homeoffice noch vor Ort beim Arbeitgeber. Wer sich dennoch in der Lage fühlt, einige Aufgaben zu erledigen, obwohl er krank ist, sollte mit seinen Vorgesetzten besprechen, welche Aufgaben Priorität haben und welche verschoben werden können. Und wer vor Ablauf der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit arbeiten möchte, weil er wieder gesund ist, sollte auch das mit seiner Führungskraft besprechen.

Wenn es keine spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt, die den Umgang mit einer Erkrankung im Homeoffice festlegen, gilt arbeitsrechtlich das Gleiche wie fürs Büro. Heißt: Beschäftigte, die im Homeoffice tätig sind und krank werden, sollten ihre Arbeitgeber:innen so früh wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren – auch wenn sie planen, weiterzuarbeiten.

Wie eine Krankmeldung erfolgen muss, haben Arbeitgeber:innen in der Regel definiert. Meist kann sie per E-Mail oder Telefonanruf erfolgen. Verlangen Arbeitgeber:innen bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, müssen sich Beschäftigte auch im Homeoffice daran halten.

Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzen die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.

Unsere Autorin Sabine Hockling

Seit vielen Jahren schreibt die Wirtschaftsjournalistin Sabine Hockling über den digitalen Wandel, die sich verändernde Führungskultur und arbeitsrechtliche Themen.

Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Fachbücher. Ihr Arbeitsrechtsbuch „Was Chefs nicht dürfen (und was doch)“ schaffte es dabei in kürzester Zeit auf die SPIEGEL-Bestsellerliste. In ihrem neuesten Buch „Überall, nur nicht im Büro“ geht sie den arbeitsrechtlichen Chancen und Grenzen ortsunabhängiger Arbeitsformen nach. Mit der Initiative „Wir sind der Wandel“ begleitet sie Unternehmen, die sich der Transformation stellen.

In ihrer regelmäßigen Ikonist:a Kolumne „SO IST’S RECHT“ klärt Sabine die wichtigsten, mitunter auch kuriosen Fragen, die sich aus dem beruflichen Alltag im Spannungsfeld zwischen Chef:innen und ihren Beschäftigten ergeben.

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